AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Diese Bedingungen gelten zur Durchführung von Veranstaltungen in unserem Lokal sowie für alle mit diesen zusammenhängenden weiteren Lieferungen und Leistungen durch das Restaurant Tafelsilber im nachfolgenden Tafelsilber genannt.

1. Die mündlichen und schriftlichen Vereinbarungen von Veranstaltungen, die das gastronomische Angebot, den Ablauf von Veranstaltungen und weitere Leistungen und Lieferungen beinhalten, sind für den Veranstalter und für Tafelsilber bindend.

2. Die Preise schließen die gesetzliche Mehrwertsteuer ein. Eine Erhöhung der gesetzlichen Mehrwertsteuer nach Vertragsabschluss geht zu Lasten des Auftraggebers.

3. Die Rechnungen von Tafelsilber sind binnen 10 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig.

4. Der Veranstalter muss Tafelsilber die endgültige Zahl der Teilnehmer spätestens drei Tage vor dem Veranstaltungstermin mitteilen, um eine sorgfältige Vorbereitung zu sichern. Für Reduzierungen von gemeldeten Personenzahlen unter 72 Stunden vor Veranstaltungsbeginn berechnen wir dem Auftraggeber 100 % der vereinbarten gastronomischen Leistungen. Bei Überschreitung der gemeldeten Personenzahl ohne vorherige Information an Tafelsilber, übernimmt Tafelsilber keine Gewähr für die Quantität der Veranstaltung bezüglich der Speisen und Getränkeversorgung, sowie der personellen Betreuung der Veranstaltung.

5. Kann eine Veranstaltung nicht durchgeführt werden, ohne dass dies Tafelsilber zu verantworten hat, so behält Tafelsilber den Anspruch auf Zahlung einer angemessenen Vergütung, je nachdem, zu welchem Zeitpunkt die Veranstaltung aufgehoben wird und welche zusätzlichen Leistungen, insbesondere Beköstigung, vorgesehen waren. Absagen von Seiten des Veranstalters haben schriftlich zu erfolgen. Bei Stornierungen unter 3 Monaten vor der Veranstaltung erhebt Tafelsilber eine Bearbeitungsgebühr von 10 % des vereinbarten Veranstaltungsbetrages, unter 1 Monat 30 % des vereinbarten Veranstaltungsbetrages, bis 10 Tage 75 % des vereinbarten Veranstaltungsbetrages. Bei Stornierungen, die weniger als fünf Tage vor Veranstaltungsbeginn vorgenommen werden, berechnen wir 80 % der vereinbarten Leistungen.

6. Bei Pauschalveranstaltungen, die über die vereinbarte Zeit hinausgehen, berechnet Tafelsilber nicht eingeschlossene Leistungen per Einzelnachweis.

7. Wünscht der Veranstalter mehr Personal als erfahrungsgemäß von Tafelsilber eingesetzt wird, trägt der Veranstalter diese zusätzlichen Kosten.

8. Der Veranstalter hat für Verluste oder Beschädigungen, die durch sonstige Hilfskräfte sowie durch Veranstaltungsteilnehmer verursacht worden sind, ebenso einzustehen wie für Verluste oder Beschädigungen, die er selbst verursacht hat. Es obliegt dem Veranstalter, hierfür die entsprechenden Versicherungen abzuschließen. Tafelsilber kann den Nachweis solcher Versicherungen verlangen. Um Beschädigungen der Räumlichkeiten vorzubeugen, ist das Anbringen von Dekorationsmaterial oder sonstigen Gegenständen vorher mit Tafelsilber abzustimmen. Der Auftraggeber übernimmt die Gewähr dafür, dass insbesondere das Dekorationsmaterial den feuerpolizeilichen Anforderungen entspricht, im Zweifelsfalle kann Tafelsilber die Vorlage einer Bestätigung des zuständigen Brandschutzes verlangen. Tafelsilber haftet für Verlust oder Beschädigung mitgebrachter Gegenstände nur bei Verschulden im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen.

9. Soweit Tafelsilber für den Veranstalter technische oder sonstige Einrichtungen von Dritten beschafft, handelt sie im Namen und für Rechnung des Veranstalters: der Veranstalter haftet für die pflegliche Behandlung und ordnungsgemäße Rückgabe dieser Einrichtungen und stellt Tafelsilber von allen Ansprüchen Dritter aus der Überlassung dieser Einrichtungen frei.

10. Der Veranstalter darf Speisen und Getränke zu den Veranstaltungen grundsätzlich nicht mitbringen. In Sonderfällen kann darüber eine anderweitige schriftliche Vereinbarung getroffen werden: in diesen Fällen wird eine Servicegebühr bzw. Korkgeld berechnet. Die Höhe des Betrages erfolgt in Absprache mit Tafelsilber und richtet sich nach dem entgangenen Umsatz.

11. Zeitungsanzeigen, die Einladungen zu Vorstellungsgesprächen bzw. Verkaufsveranstaltungen oder Hinweise auf sonstige Veranstaltungen enthalten, bedürfen grundsätzlich vorheriger schriftlicher Zustimmung von Tafelsilber. Erfolgt eine Veröffentlichung ohne Zustimmung, und werden dadurch wesentliche Interessen von Tafelsilber beeinträchtigt, so hat Tafelsilber das Recht, die Veranstaltung abzusagen: in diesem Falle gilt Punkt 5 der Allgemeinen Bedingungen (Zahlung der Miete und einer Vergütung) entsprechend.

12. Hat Tafelsilber begründeten Anlass zu der Annahme, dass die Veranstaltung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder den Ruf des Unternehmens zu gefährden droht sowie im Falle höherer Gewalt, kann sie die Veranstaltung absagen.

13. Der Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der Sitz von Tafelsilber in Tönisvorst.

14. Sollte eine Bestimmung der Allgemeinen Bedingungen unwirksam sein, so berührt das die Gültigkeit der anderen Bestimmungen nicht. Anstelle der ungültigen Bestimmung gilt eine ihr möglichst nahe kommende gültige Bestimmung. Die allgemeinen Geschäftsbedingungen sind ausdrücklich Bestandteil des Vertrages. Die allgemeinen Geschäftsbedingungen hängen öffentlich aus und werden von Tafelsilber auf Verlangen ausgehändigt.